Glossar

Glossar

Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
Q
T
X
Y

Partnerrente

Die Partnerrente entspricht dem Witwen-/Witwergeld und wird nach Maßgabe der Satzung an nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verpartnerte Hinterbliebene gezahlt.

Informationen zur Hinterbliebenenversorgung finden Sie im Menü Versorgung.

Pfändbarkeit von Versorgungsleistungen

Laufende Geldleistungen (Ruhegelder) können nach der Satzung des Versorgungswerks wie Arbeitseinkommen übertragen oder verpfändet werden. Sonstige Leistungsansprüche (z.B. Einmalzahlungen) können weder abgetreten noch verpfändet werden.

Erfolgt eine wirksame Pfändung des laufenden Ruhegelds, ist das Versorgungswerk verpflichtet eine Drittschuldnererklärung abzugeben und den gepfändeten Betrag nach Maßgabe des Gesetzes an den Gläubiger abzuführen. 

Pflichtmitgliedschaft

Mit der Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer der Bundesländer Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz werden Sie kraft Gesetzes Pflichtmitglied im Versorgungswerk – unabhängig von der Art der Berufsausübung (freischaffend, angestellt, beamtet, baugewerblich, arbeitssuchend) und von der Höhe des Berufseinkommens. Auch für Absolventen/Absolventinnen besteht eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Nähere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie im Menü Mitgliedschaft und Beitrag.