Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Beitragssatz

Der Beitragssatz bestimmt, in welcher Höhe Beiträge aus dem Einkommen an das Versorgungswerk zu entrichten sind. 

Der für Angestellte geltende Beitragssatz in der Bayerischen Architektenversorgung beträgt aktuell 18,6 % (Stand: 2021) und entspricht damit dem Beitrag, der auch an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre. 

Der für Selbständige geltende Beitragssatz beträgt demgegenüber derzeit 16,5 % (Stand 2021).

Um das Versorgungsniveau von Selbständigen an das bei sonst gleichen Rahmenbedingungen höhere Versorgungsniveau der Angestellten anzugleichen, wird der Beitragssatz für Selbständige in einer mehrjährigen Übergangsphase stufenweise an den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) herangeführt, bis dieser erreicht wird.

Den jeweils aktuell geltenden Beitragssatz finden Sie im Wichtigen Rundschreiben. Ausführliche Informationen zur schrittweisen Anhebung des Beitragssatzes bei Selbständigen finden Sie in unseren FAQs.