Die Sitzung des Landesausschusses für das Geschäftsjahr 2023 fand am 24. Oktober in
München statt.
1. Geschäftsergebnis 2022
Die Geschäftsführung gab einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Versorgungswerks und ging auf die wesentlichen Kennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ein. Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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2022 |
2021 |
Veränderungen |
Anwartschaftsberechtigte |
37.232 |
37.208 |
24 |
Aktive Mitglieder |
31.969 |
32.073 |
-104 |
davon Freischaffende |
12.100 |
12.345 |
-245 |
davon Angestellte |
19.532 |
19.389 |
143 |
davon Beamte/innen |
263 |
267 |
-4 |
davon Sonstige |
74 |
72 |
2 |
Versorgungsempfänger/innen |
11.247 |
10.679 |
568 |
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Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
Beiträge (insgesamt) |
309,3 |
303,9 |
5,4 |
Lfd. Versorgungsleistungen (insgesamt) |
173,9 |
160,6 |
13,3 |
Kapitalanlagen (Buchwerte, insgesamt) |
8.855,2 |
8.288,9 |
566,4 |
Nettoverzinsung |
4,80 % |
3,94 % |
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Der Landesausschuss hat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt. Der vollständige Geschäftsbericht 2022 steht Ihnen im Downloadcenter zur Verfügung.
2. Dynamisierungsbeschluss
In seiner diesjährigen Entscheidung zur Anpassung der Versorgungsanrechte nahm der Landesausschuss eine deutliche Dynamisierung der laufenden Versorgungsleistungen, aber auch der Anwartschaften der niedriger verzinsten Anwartschaftsverbände vor.
Die Dynamisierungssätze zum 1. Januar 2024:
Laufende Versorgungsleistungen („Renten“) |
+ 3,0 % |
Anwartschaften in Euro und Rentenpunkten aus Einzahlungen ab 2010 (mit Rechnungszins 2,25 %) |
+ 1,75 % |
Anwartschaften in Euro aus Einzahlungen von 2005 bis 2009 (mit Rechnungszins 3,25 %) |
+ 0,75 % |
Die Dynamisierung der Anwartschaften und Versorgungsleistungen fällt zum Jahreswechsel höher aus als in den Vorjahren, nicht zuletzt, weil im Rahmen eines soliden Kapitalanlageergebnisses zum Ende des Geschäftsjahres 2022 in größerem Umfang Ausschüttungen vorgenommen werden konnten. Den damit verbundenen, höheren finanziellen Spielraum konnte der Landesausschuss in Form von höheren Dynamisierungen an die Anwartschaftsberechtigten sowie Rentnerinnern und Rentner weitergeben.
Mit der Dynamisierungsentscheidung will der Landesausschuss zumindest teilweise den inflationsbedingten Auswirkungen auf die Kaufkraft entgegenwirken. Die vorläufige Inflationsrate gemäß Statistischem Bundesamt (Quelle: destatis, Pressemitteilung Nr. 421 vom 30. Oktober 2023) beträgt für den Oktober 2023 rd. 3,8 %; das ist der niedrigste Stand seit August 2021. Es zeigt sich, dass neben den teils sinkenden Rohstoffpreisen in den vergangenen Monaten auch die Maßnahmen der Notenbanken zur Bekämpfung der Inflation zunehmend Wirkung entfalten. Auch der Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte als einer der Frühindikatoren für die weitere Preisentwicklung sank im September 2023 um 14,7 % zum Vorjahresmonat deutlich (Quelle: destatis, Pressemitteilung Nr. 416 vom 20. Oktober 2023).
Bei der Dynamisierungsentscheidung berücksichtigte der Landesausschuss auch, dass den Anwartschaften beim Versorgungswerk schon im Zeitpunkt der Einzahlung eine bestimmte Verzinsung eingerechnet wird (sog. „Rechnungszins“). Die jährliche Dynamisierung stellt damit eine Erhöhung dieser bereits einkalkulierten Verzinsung dar. In die Erwägungen des Landesausschusses floss im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung auch das Interesse an einer robusten Reservesituation des Versorgungswerks ein, um auch auf künftige Herausforderungen reagieren zu können. Ein Teil der Überschüsse aus dem Jahresergebnis wurde daher u.a. zur Finanzierung der Rückstellung für Biometrie sowie der Sicherheitsrücklage verwendet.
Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2022 erreichte 4,80 %. Im Rahmen der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung wird die Kapitalanlage nach Renditeund Risikogesichtspunkten optimiert, um auch künftige Dynamisierungen zu ermöglichen und von der aktuellen Zinswende an den Kapitalmärkten zu profitieren. Diese Anhebungen von Anwartschaften und Leistungen bleiben allerdings abhängig von der jeweiligen Ertragslage an den Kapitalmärkten.
3. Änderung der Satzung
Der Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2024 wurde vom Landesausschuss unverändert auf 1,0000 festgelegt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2024 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt weiterhin einer Anwartschaft in Höhe von einem Euro.
Der Landesausschuss hat zudem mit der Satzungsänderung die Einführung der Juniormitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenkammer zum 1. Januar 2024 in der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung nachvollzogen. Daneben wurde die im Sozialgesetzbuch II erfolgte Zusammenführung des „Sozialgelds“ und des „Arbeitslosengelds II“ in das neu geschaffene „Bürgergeld“ begrifflich im Beitragsrecht der Satzung integriert.
4. Empfehlung zur Einführung des Aufschubs von Altersruhegeld
Der Landesausschuss befasste sich ferner mit der Fragestellung, ob künftig auf Antrag des Mitglieds der Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden kann. Durch den späteren Rentenbeginn und die damit verbundenen weiteren Einzahlungen können die persönliche Anwartschaft und auch die späteren Versorgungsleistungen erhöht werden. Die Geschäftsführung erhielt den Auftrag, für die Sitzung des Landesausschusses im Oktober 2024 eine Satzungsänderung zur Einführung des Aufschubs des Altersruhegelds vorzubereiten und die notwendigen EDV-technischen und versicherungsmathematischen Vorbereitungen für eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 zu treffen.
5. Verabschiedung langjähriger Mitglieder des Landesausschusses
Anlässlich der letzten Sitzung in der Amtsperiode 2020 bis 2023 ehrten John Höpfner, Vorsitzender des Landesausschusses, und Axel Uttenreuther, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, langjährige Mitglieder des Landesausschusses, die zum Ende der Amtsperiode aus dem Gremium ausscheiden. Für eine langjährige Mitgliedschaft erhalten zum Abschied den `Bayerischen Löwen`:
- Brigitte Albert-Horn
- Frank Böhme
- Bianca Caspari
- Ernst Wolfgang Eichler
- Andreas Eirich
- Robert Fischer
- Helge Kropik
- Georg Redelbach
- Ursula Schwertl
- Hans Wiedeburg.
Von links nach rechts:
Axel Uttenreuther (Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer), Helge Kropik (Mitglied im Landesausschuss und stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss), John Höpfner (Vorsitzender des Landesausschusses)
Von links nach rechts:
John Höpfner (Vorsitzender des Landesausschusses), Frank Böhme (Stellv. Vorsitzender des Landesausschusses), Axel Uttenreuther (Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer)
In seiner Laudatio dankte John Höpfner den ausscheidenden Mitgliedern für ihr teils jahrzehntelanges Engagement in den Gremien des Versorgungswerks, aber auch den übrigen Gremienmitgliedern und der Verwaltung für die Unterstützung sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit und ließ einzelne Themen in der abgelaufenen Amtsperiode in der gemeinsamen Arbeit nochmals Revue passieren.
Ihre
Bayerische Architektenversorgung