Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Zwischenstaatliches Rentenverfahren

Das Versorgungswerk ist zum Austausch von Daten mit anderen beteiligten Rentenversicherungsträgern in anderen EU-Mitgliedstaaten bzw. in Großbritannien verpflichtet, wenn Sie z.B. in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt waren und dort Versorgungsansprüche erworben haben (wenn dies u.a. für die Erfüllung von Wartezeiten in diesen Versorgungssystemen relevant sein sollte).

Bitte beachten Sie, dass Sie durch das über- bzw. zwischenstaatliche Verfahren keine Gesamtrente ausgezahlt bekommen, sondern dass Sie vielmehr von jedem Rentenversicherungsträger bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften eine anteilige Rente erhalten.

Insofern können Sie neben dem Ruhegeld aus der Bayerischen Architektenversorgung auch eine Rente bzw. mehrere Renten aus anderen Mitgliedstaaten erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen.