Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Satzung

Die Satzung eines Versorgungswerks regelt neben der Organisationsstruktur insbesondere das Mitgliedschafts- und Beitragsverhältnis sowie die Rechte im Versorgungsfall, wie Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Rechtsgrundlage der Satzung ist Art. 10 des VersoG (Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen).

Die Satzung und deren Änderungen werden vom Landesausschuss beschlossen, im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien der Staatsvertragsländer rechts- und versicherungsaufsichtlich genehmigt, vom Vorsitzenden des Landesausschusses ausgefertigt und sodann veröffentlicht.