Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
Q
T
X
Y

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Einkommens, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Übersteigt das individuelle Arbeitsentgelt bei Angestellten (bzw. der Gewinn bei Selbständigen) die einschlägige Beitragsbemessungsgrenze, wird der Beitrag maximal aus dem der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Arbeitsentgelt berechnet. Ein höherer Beitrag, als der sich hieraus ergebende Beitrag wird nicht fällig. 

Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung neu festgelegt. Die jeweils aktuell geltenden Werte sind im Wichtigen Rundschreiben enthalten.